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Franz Bopp an Wilhelm von Humboldt, 17.03.1822

|264r| Eurer Excellenz

wichtige Erörterungen über das Sanskrit-Gerundium habe ich mit großem Interessen gelesen und ich glaube daß wir über diesen Punkt bald vollkommen einig seyn werden. Die Beyspiele verschiedener Art welche Ew Excellenz <gesammelt> sind bedeutsam für die Syntax, und wohl geeignet über die Formen auf  Sankskrit {tvā} und  Sankskrit {ya} zu einer Entscheidung zu führen; nur in Bezug auf das letzte Beispiel hege ich großen Zweifel über die Richtigkeit des Wilkinsischen Textes, und meine Calcutter Ausgabe hilft uns durch eine bessere Lesart aus der Verlegenheit. |264v| Ich halte es bis jetzt noch für unmöglich daß  Sankskrit {dūtī} im Nominativ stehen könne und bezweifle daß sich fernere Beyspiele von Construktionen, wie diese wäre, finden lassen. Sollte es aber der Fall seyn, so würde ich mit Ew Excellenz aufhören besagte Form für ein Gerundium zu halten. Die Calcutter Ausgabe hat statt  Sankskrit {dūtī}  Sankskrit {dūtikayā} ein Instrumentalis von  Sankskrit {dūtikā}. Es schließt sich auf diese Weise dieses Beyspiel vollkommen an Hochderen 2tes Beyspiel an, und ich übersetze: „Hierauf wurde von der Botin, nach Gehung, alles dieses vor Tungabala b berichtet.

Ich gebe zu daß man in allen vorkommenden Fällen das Indische Gerundium durch ein participium übersetzen könnte, hier müßte man also sagen: „Hierauf wurde von der hingegangenen Botin alles dieses etc“

ich glaube aber nicht, <daß> jemals ein Indier sich  Sankskrit {gatvā} in einem so nahen Verhältniß zu  Sankskrit {dūtikayā} sich gedacht habe, ich bin vielmehr überzeugt daß er sich gatvā für unabhängig von dūtikayā dachte. Will man aber gatvā, kritvā, uktvā, āgatya für participia absoluta oder abstracta ansehen, so trifft man mit dem |265r| Begriffe eines gerundiums sehr nahe zusammen.

Auch bemerken Ew Excellenz in Bezug auf das 1ste und 2te Beyspiel sehr richtig, das participium indeclinabile könne als für sich stehend betrachtet und,<und,> wenn man interpunktirte, zwischen 2 Commata gestellt werden. Ew Excellenz werden mir aber vielleicht beystimmen wenn ich aus Hochderen ganz richtiger Erklärung den Schluß ziehe, daß man im strengen <Sinne> die besagten Formen als nichts<nicht> als participia ansehen könne, weil sich diese auf ein Subject beziehen müssen, so daß eigentlich im participial Sinne zu übersetzen wäre: 1) der Höle gemacht habende Hiranya wohnt. 2) durch den so geredet habenden wurden aller Bande gespalten. Wäre die letztere Uebersetzung richtig und uktvā wirklich ein participium, welches für alle casus stehen könnend, hier den instrumentalis vertrete, so würde man auch tēna auslassen können, und ēvam uktvā sarvvēśām bandanāni ýinnāni würde ebenfalls heißen können, „durch den so gesprochen habenden etc.|“|

Was das 3te Beyspiel anbelangt, so ist dies eine etwas schwierige Stelle; ich beziehe tēna, wie Ew Excellenz, auf den |265v| Fürsten, und betrachte diesen Instrument. als zu dem passiv-participium  Sankskrit {bhavitavyaṃ} gehörend: „Und morgen ist ihm (oder durch ihn), nach Gehung dahin, in des Karpūra-Teiches Nähe zu seyn“; so wird aus der Jäger Mund ein Gerücht gehört. – (Das Visarga von  Sankskrit {saraḥ} ist nicht Nominativ Zeichen, sondern  Sankskrit {saraḥ} ist die absolute Form für  Sankskrit {saras} nach der 8ten Deklin.

Hoffend bald die Ehre zu haben mich über diese Untersuchungen mit Ew Excellenz mündlich zu besprechen, verharrt in tiefster Ehrerbietung
Ew Excellenz
Unterthäniger
Bopp
Berlin den 17ten März 1822
Zitierhinweis

Franz Bopp an Wilhelm von Humboldt, 17.03.1822. In: Wilhelm von Humboldt: Online-Edition der Sprachwissenschaftlichen Korrespondenz. Berlin. Version vom 15.03.2023. URL: https://wvh-briefe.bbaw.de/250

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