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  3. Nr. 91

Wilhelm von Humboldt an Franz Bopp, 00.06.1822 (Datierung unklar)

|1*| Ich sage Ew. Wohlgebohren meinen aufrichtigsten u. lebhaftesten Dank für Ihr gütiges Schreiben vom 13. v. M. Ich beantworte es heute nur mit einigen Worten, die ich indeß vor einer längeren Antwort vorausgehen lassen möchte.

Ich habe nemlich, durch Ihre Güte aufgemuntert, einen Aufsatz über die Formen in  Sankskrit {tvā} u.  Sankskrit {ya} angefangen, u. beinahe beendigt. Im Laufe des nächsten Monats hoffe ich eine Gelegenheit zu finden, ihn Ihnen zuzusenden. Das Resultat ist, wie ich es vorher ahndete, daß ich auch diese Formen für Gerundivformen halte. Was die Erklärung derselben für einen Instrum. betrifft, so halte ich dies eher für eine Behauptung, für die sich viel sagen läßt, aber die es doch vielleicht kaum möglich seyn wird, ganz zu beweisen. Die Form in  Sankskrit {ya} tritt sehr in den Weg. Es ist erstlich da zu erwägen, daß es doch eine zweite Hypothese ist, daß hier der Vocal verkürzt worden ist. Dann kommt die Aehnlichkeit dieser Form mit der des sogenannten part. fut. pass. (was auch ein Gerundium ist) dazu. Endlich warum sollten die mit Praepositionen verbundenen Wurzeln gerade Verbalia in  Sankskrit {i} bilden, u. warum ist nun nicht derselbe Unterschied beim Infinitivus?

Wüßten Ew. Wohlgeb. überhaupt gar keine Art von Wahrscheinlichkeit anzugeben, warum die mit Praepositionen verbundenen Wurzeln eine andere Behandlung erfahren? Bei der Bildung des part. fut. pass. kommt dieser Unterschied, jedoch auf keine hierher |2*| passende Weise zur Sprache. Dann noch hie u. da, wo es auf Buchstabenänderungen ankommt? Aber einen andern so wichtigen analogischen Fall erinnere ich mich sonst in der Sprache nicht.

In der Bestimmung der Natur der Formen ist der wichtigste Punkt, ob man kann dieselben bald passiv, bald activ nehmen. Ich glaube das nicht, u. trete ganz Ew. Wohlgeb. Meinung hierin bei. Um aber hierin ganz sicher seyn zu können, wäre es ungemein wichtig, eine Stelle wie die Ramayana. B. 1. Abschnitt 1. sl. 61.  Sankskrit {tena}  Sankskrit {māyāvinā}  Sankskrit {dūramapavāhya}  Sankskrit {nṛpātmajau} zu finden, wo das regierte Wort bestimmt N nur Nominat. oder Accusat. seyn könnte. Eine, in der es Nominat. wäre, glaube ich, kann es nicht geben. Aber eine, wo es gewiß Accus. wäre, würde überzeugend seyn.

Bei der Schwierigkeit, mit der ich noch lese, darf ich nicht hoffen, solche Entdeckung zu machen. Aber sehr wünschenswerth wäre es, wenn Ew. Wohlgeb. einmal eine Nachsuchung nach solcher Stelle anstellten.

Von Schlegel habe ich neuerlich einen langen Brief. Ich griff ihn darüber an, daß er die abgesonderten Präpositionen  p. 332. seiner Bibliothek 3. Heft wegläugnet. Er sagt, er habe dies nur als Regel gesagt, und sich auf die Ausnahmen nicht einlassen wollen. Indeß will er auch jetzt nur gelten lassen solche, die sonst inseparable sind  Sankskrit {prati},  Sankskrit {ā} u. s. f. Die Adverbia oder wie man sie nennen will, erklärt er anders.  Sankskrit {saha} z. B. etwa  Sankskrit {kṛte} u. andere. Bei Gelegenheit von  Sankskrit {ṛte} sagt er:  Sankskrit {ṛte} [a]  Sankskrit {tāṃ} fasse ich wie: diese ausgenommen, hanc excipiendo. Hier ist ihm also das Part. praet. od. pass. activ. Denn er giebt  Sankskrit {ṛ} hier eine active Bedeutung, die es auch |3*| wohl bisweilen hat. Es ist daher u. in vieler andren Rücksicht sehr wichtig, wohl festzustellen, welches eigentlich die Bedeutung dieser participien ist? Wilkins 690. u. 735. widerspricht sich beinahe. Allein ich erkläre die letzte Stelle nach der ersten u. nehme diese, als seine wahre Meynung an, so daß diese participien bei Verbis activis immer passiv sind, dagegen bei intransitiven Verben, trotz ihrer passiven Form, oft activ. Allein ich fürchte immer, daß andere, mehr Belesenere, mir Stellen, wie ein Medusenhaupt, entgegenhalten. Sollte es nun wohl Stellen geben, wo  Sankskrit {dṛṣṭa},  Sankskrit {ṛta},  Sankskrit {hata}, sehend, raubend oder nehmend, schlagend od. tödtend heißen? Hiernach nun kann ich Schlegels Erklärung nicht beistimmen. Indeß ist unläugbar der Accus. hier wunderbar. Natürlich wäre entweder Verbindung des Worts im stat. absol. mit  Sankskrit {ṛte} oder Stellung des Worts in den Locativus, oder in den Genitivus. Wie erklären Ew. Wohlgeb. diesen Accusativus? Mir scheinen diese Adverbia oder Substantivirten Adjectiva eigentlich die Uebergänge zu den eigentlichen Praepositionen?

Endlich muß ich Ew. Wohlgeb. noch um eine Auskunft bitten, die gewiß große Unwissenheit von mir verräth, aber ich bin gewohnt, Ihnen einmal solche Geständnisse zu machen. Nalas. XII. 18 a. kommt  Sankskrit {maṃgrāmajidvidvān} an<vor>, wo das erste Wort doch  Sankskrit {maṃgrāmajit} im stat. absolut. heißen muß. Ferner XII. 93.  Sankskrit {dharmma}  Sankskrit {bhṛtāṃ}, das ein Gen. plur. ist, u. also auch auf einen Nominat. in  Sankskrit {t} hindeutet. Nur finde ich solche Formen von diesen Wörtern in Wilson gar nicht, u. auch in Wilkins keine kridhanta Suff. in  Sankskrit {t}. Beide Wörter haben eine active Bedeutung, Sieger im Krieg, Stützer des Rechts. Haben Sie doch die Güte mir zu sagen, wie ich diese Formen aufsuchen u. bilden muß.

Nun leben Sie herzlich wohl. Verzeihen Sie mein flüchtiges Schreiben, u. antworten Sie mir recht bald. Mit der herzlichsten Freundschaft Ihr
H.[b]
|4* vacat|

Anmerkungen

    1. a |Editor| Humboldt schreibt wohl versehentlich  Sankskrit .
    2. b |Editor| Lefmann 1897: Juni (?) 1822.
    Zitierhinweis

    Wilhelm von Humboldt an Franz Bopp, 00.06.1822 (Datierung unklar). In: Wilhelm von Humboldt: Online-Edition der Sprachwissenschaftlichen Korrespondenz. Berlin. Version vom 15.03.2023. URL: https://wvh-briefe.bbaw.de/91

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