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  3. Nr. 548

Friedrich Heinrich Jacobi an Wilhelm von Humboldt, 11.04.1796

Eutin den 14ten April 1796.[a]

— Ihre vortreffliche Abhandlung über den Geschlechtsunterschied habe ich gelesen, durchdacht und erwogen, und wünschte bestimmtere Zeichen zu haben, um Ihnen meinen Genuß, meine Bewunderung und Freude dabei auszudrücken. Daß Ihre Arbeit dem deutschen Michel (so erlaube ich mir, unser großes Publikum zu nennen) nicht sonderlich behagen konnte, begreife ich vollkommen.

"Die Nachtigall macht mir’s zu kraus, ich kann’s in Kopf nicht bringen;
"Kukuk singt schön Choral u.s.w. (Esel ist Richter).

Choral! Choral! liebster Humboldt, der vortreffliche Contrapunct! Das gilt in Deutschland. Die Aria mag der deutsche Michel nicht, weil man nur ein Lied, ja wohl gar nur einen Vers nach ihr singen kann; das ist keine Weise, wie er sie braucht und gern hat. Da der deutsche Michel den Titel Ihrer Abhandlung las, erwartete er ganz etwas anderes, und das ganz andere, das er an dessen Stelle fand, dem wußte er nicht gleich einen Titel; es wahr |sic| ihm zu kraus. Eine solche Verlegenheit verzeiht Michel nicht. Er muß gleich erfahren, was er lernen soll und wie, und darauf muß auch gerade losgegangen werden; so nur, meint er, käme etwas dabei heraus, und er lernt, daß ihm der Kopf raucht, und er es an Händen und Füßen auswendig weiß.

Ernstlicher gesprochen, tadle ich selbst an Ihrer Abhandlung, daß die Exposition, das Thema etwas dunkel, wenigstens schwer ist. Was Sie abhandeln wollen, ist gewissermaßen nur ein Beispiel oder Gleichniß, und die Ausführung schreitet großentheils in Beispielen, Gleichnissen fort; darum hätte die Exposition nicht so abstract seyn müssen. Die Menge großer und herrlicher Ideen, wovon ihre |sic| Abhandlung überfließt, so wie sie Ihnen gewiß nicht alle aus dem Thema entsprungen sind, hätten so gestellt werden können, daß das Thema mehr aus ihnen, als sie aus dem Thema hervorgegangen wären. Haupt-Ideen und Titel bleiben; nur die Art der Darstellung würde verändert; das ästhetische und rein spreculative kämen mehr aus einander u.s.w. Ich drücke mich vielleicht verworren aus; aber ich kann es bei meiner gegenwärtigen Kopfschwäche nicht besser machen, und will mich ein ander mal, wenn Sie es wünschen, deutlicher erklären. Von dem Styl Ihrer Abhandlung muß ich Ihnen noch sagen, daß er viel von der Schillerischen abglänzenden Glätte hat, die ich in philosophischen Vorträgen nicht für dienlich halte. Die Fassung wird dadurch keineswegs erleichtert, so wenig als die Fassung eines wohl eingeseiften und davon glänzenden Stricks. Hierüber wünschte ich mich recht ausführlich gegen Sie zu erklären, damit Sie, was ich eigentlich meine, und alles was ich meine, nicht mehr und nicht weniger, so verständen, wie ich es in Gedanken und in der Empfindung habe.

[…][b] Wolfs Prolegomena habe ich noch nicht vornehmen können, so groß auch meine Begierde war sie zu lesen. Klopstock ist’s eine köstliche Salbe, die ihm hinabfließt von seinem Haupte, hinab in seinen Bart. Stolberg mag von Wolfs Behauptung gar nicht hören, und schimpft auf alle, die darauf merken, und an einer solchen abgeschmackten Unternehmung Theil nehmen mögen. Ich setze ihm das: Prüfet Alles! des Apostels entgegen, und bin überhaupt bei ihm im Besitz großer Vorrechte. […]

Anmerkungen

    1. a |Editor| In der Erstausgabe von Jacobi ist (wohl fälschlich) der 14. April angegeben, in Humboldts Antwortbrief ist jedoch an zwei Stellen vom 11. April die Rede! Siehe auch die Datierung bei Mattson 1980.[FZ]
    2. b |Editor| Der folgende Absatz wird in dem Brief Humboldts an Friedrich August Wolf vom 11. Juni 1796 wörtlich zitiert; von Mattson 1990, S. 470f., zu Z. 94, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit diesem Brief zugewiesen, da im vorhergehenden Brief Humboldts (vom 28. Juli 1795) die Frage nach Wolfs Prolegomena gestellt wurde. [FZ]
    Zitierhinweis

    Friedrich Heinrich Jacobi an Wilhelm von Humboldt, 11.04.1796. In: Wilhelm von Humboldt: Online-Edition der Sprachwissenschaftlichen Korrespondenz. Berlin. Version vom 15.03.2023. URL: https://wvh-briefe.bbaw.de/548

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