Ramayana
sl. 61. gewiß sehr irre geführt habe. Sie konnten meinen Irrthum nicht
bemerken, da Sie, soviel ich weiß, den Text nicht besitzen, u. mein Fehler nur
aus dem Zusammenhange der Stelle mit den vorhergehenden
Ramayana.
Ich hatte Ew. Wohlgebohren neulich geschrieben, u. selbst immer fälschlich
vorausgesetzt, daß die Worte in sl. 61. a. Ravana giengen, u. alsdann gewann Sinn u. Construction
eine ganz andere Gestalt. Allein wenn man die ganze Reihe der Verse im
Zusammenhange liest, so erscheint klar, daß damit nicht Ravana, sondern Maritscha gemeint ist. Indem
dieser den Rama u. seinen Bruder entfernte, raubte jener
die Sita. Könnte darüber noch ein Zweifel sein, so wird
er dadurch gelöst, daß sl. 62. gesagt wird, daß Rama den Maritscha getödtet
hatte, was offenbar beweist, daß dieser sich an ihn, u. in seine Nähe gemacht
hatte. Setzt man nun dies voraus, so ist es nicht mehr nothwendig, den Instrumentalis in sl. 61. a. ausschließlich zu der gleich auf ihn folgenden Ver-balform in
participialiter nimmt, passiv zu übersetzen. Ich construire nämlich nun so: Participialiter übersetze ich entweder: Ravana
raubte die Sita vermittelst (mit Hülfe) des Zaub die beiden Fürstenentsproßnen weit weg
entführenden Zauberers (nämlich des Maritscha) oder: Ravana raubte die Sita
vermittelst des Zauberers, indem dieser weit wegführte die Fürstenentsproßnen.
In beiden Fällen wird der Instrumentalis vom Hauptverbum Verbalform als ein Attributivum zu dem Instrumentalis gezogen, in der zweiten die Verbalform als ein absoluter Participialsatz
im Nominativ behandelt. Der Gebrauch des Instrumentalis rechtfertigt sich gewiß sehr auf diese
Weise. Denn er kann ebensowohl das nähere, als entferntere Mittel der Handlung
anzeigen, u. in der That war Maritscha’s Wegführen Ramas das Mittel, durch welches der Raub der Sita erst möglich wurde. Ich muß noch bemerken, daß die
Englische Uebersetzung ausdrücklich die Worte by the illusive form assuming Mareecha giebt. Nimmt man
die Stelle auf diese Weise, so schließt sich eine des Hitopadesa
Londoner Ausg.Instrumentalis participium, das den Satz
beschließt, über
Daß beide Stellen sich übrigens ebensowohl u. besser als Gerundia erklären lassen, versteht sich von selbst.
Was ich nun sagen wollte, ist, daß die Stelle im Ramayana
Verbalformen bringt, und daß, meinen jetzigen
Untersuchungen zufolge, mir keine Stelle bekannt ist, wirklich keine einzige,
welche sich nicht durch ein Participium im Activo erklären ließe, u. die nothwendig passiv genommen
werden müßte, so daß diese Einwendung gegen die Participialerklärung mir unstatthaft scheint.
Ich bin aber demungeachtet fester, als je, der Meynung, daß die Verbalformen in
Gerundia sind, u. hoffe Ew.
Wohlgeb.