Wilhelm von Humboldt an Friedrich Wilken, 04.12.1815<idno type="BBAW">990</idno> Wilhelm von Humboldt: Online-Edition der sprachwissenschaftlichen Korrespondenz Frank Zimmer Editor Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0) Grundlage der Edition: Heidelberg, UB, Hs. 3369, 126–127 Consalvi, Kardinal Ercole Hardenberg, Karl August Fürst von Metternich-Winneburg zu Beilstein, Klemens Wenzel Lothar Fürst von Müffling genannt Weiß, General Wilhelm Freiherr von Pius VII. Ew. Wohlgebohrnen ist vermuthlich schon durch den Fürsten von Hardenberg und den General von Müffling … Humboldt, Wilhelm von Frankfurt am Main Wilken, Friedrich Eigenhändig CL 28. November 2014 in Bearbeitung
Ew. Wohlgebohrnen Darüber die Notiz von Wilken: "Empfangen am 6, beantwortet am 7 Decbr."

ist vermuthlich schon durch den Fürsten von Hardenberg und den General von Müffling bekannt geworden, daß der Papst seine feierliche Einwilligung zur Ueberlieferung der von Paris zurückgewonnenen Handschriften Ihrer Universitätsbibliothek an dieselbe ertheilt hat. Vielleicht sind die Handschriften selbst schon in Ihren Händen. Indem ich Ihnen zu dieser Wiedererlangung von Herzen Glück wünsche, fühle ich freilich, daß dies nur ein kleiner Theil dessen ist, was Ihre Universität zu finden berechtigt ist. Ich schmeichle mir aber noch mit der Hofnung, daß auch das Wichtigere nicht mislingen wird. Der Fürst Hardenberg hat nemlich von Paris aus in Vereinigung mit dem Fürsten Metternich , auf meine Veranlassung, eine von mir aufgesetzte Note an den Cardinal Consalvi geschrieben, in welcher der Papst officiell um die Zurückerstattung der ganzen Heidelberg ischen Bibliothek angegangen wird. Zugleich hat der Oesterreichische Geschäftsträger Auftrag erhalten, die Sache zu betreiben. Als Cardinal Consalvi mir die officielle Anzeige der Einwilligung des Papstes wegen der Pariser Handschriften schickte, konnte er weder diese Note, noch meinen Brief, in dem ich ihm die Sache noch für mich besonders dringend empfohlen hatte, empfangen haben. Es war also nicht zu beurtheilen, ob sich der Römische Hof zu dieser Erstattung entschließen wird.

Indem ich Ew. Wohlgeb. dies vertraulicher Weise mittheile, bitte ich Sie die Versicherung meiner hochachtungsvollsten Ergebenheit anzunehmen. Humboldt. Frankfurt, den 4. December, 1815.
An H. Professor Wilcken, Wohlgeb. in Heidelberg .