Ew. Wohlgebohrnen
Darüber
die Notiz von Wilken: "Empfangen am 6, beantwortet am 7
Decbr."
ist vermuthlich schon durch den Fürsten von Hardenberg
und den
General von Müffling
bekannt geworden, daß der Papst seine feierliche Einwilligung zur
Ueberlieferung der von
Paris
zurückgewonnenen Handschriften Ihrer Universitätsbibliothek an dieselbe ertheilt hat.
Vielleicht sind die Handschriften selbst schon in Ihren Händen. Indem ich Ihnen
zu dieser Wiedererlangung von Herzen Glück wünsche, fühle ich freilich, daß dies
nur ein kleiner Theil dessen ist, was Ihre Universität zu finden berechtigt ist. Ich schmeichle mir aber
noch mit der Hofnung, daß auch das Wichtigere nicht mislingen wird. Der
Fürst Hardenberg
hat nemlich von
Paris
aus in Vereinigung mit dem Fürsten Metternich
,
auf meine Veranlassung, eine von mir aufgesetzte Note an den
Cardinal Consalvi
geschrieben, in welcher der Papst officiell um
die Zurückerstattung der ganzen
Heidelberg
ischen Bibliothek angegangen wird. Zugleich hat der Oesterreichische Geschäftsträger Auftrag erhalten, die Sache zu
betreiben. Als
Cardinal
Consalvi
mir die officielle
Anzeige der Einwilligung des Papstes wegen der
Pariser Handschriften schickte, konnte er weder
diese Note, noch meinen Brief, in dem ich ihm die Sache noch für
mich besonders dringend empfohlen hatte, empfangen haben. Es war also nicht zu
beurtheilen, ob sich der Römische Hof zu dieser
Erstattung entschließen wird.
Indem ich Ew. Wohlgeb. dies vertraulicher Weise mittheile, bitte ich
Sie die Versicherung meiner hochachtungsvollsten Ergebenheit
anzunehmen.
Humboldt.
Frankfurt, den 4. December,
1815.
An H. Professor Wilcken, Wohlgeb. in
Heidelberg
.